Wanderordnung

Wanderordnung

 

Unsere Wanderungen finden bei jeder Witterung statt und sind von den Wanderführern/innen und Tourenführern/innen sorgfältig vorbereitet worden. Fahrradtouren sind jedoch wetterabhängig. Die Wanderführer/innen und Tourenführer/innen können, wenn erforderlich, selbständig Weg und Ziel ändern. Änderungen im Wanderplan bleiben vorbehalten und werden nach Möglichkeit in der Tagespresse im Aushang und auf der Homepage bekannt gegeben.

Für die Teilnehmer/innen an unseren Wanderungen und Radtouren gilt:

  • Die aktuelle Corona Schutzverordnung.
  • Zu allen Wanderungen und Radtouren ist eine Anmeldung erforderlich beim jeweiligen Ansprechpartner.
  • Den Tourenführern/Wanderführern wird die Möglichkeit gegeben, die Teilnehmerzahl für ihre Tour/Wanderung je nach Schwierigkeitsgrad und Streckenführung zu begrenzen. Die vom Tourenführer/Wanderführer vorgesehene MAXIMAL-Teilnehmerzahl ist dann für die Veranstaltung bindend.
  • Bei begrenzter Teilnehmerzahl haben Mitglieder unserer Ortsgruppe Vorrang. Die Anmeldetermine etc. sind im Wanderplan angegeben.
  • Bei vorzeitigem Abbrechen der Wanderung oder Radtour ist die Wander- oder Tourenführung zu informieren.
  • Geschriebene und ungeschriebene Gesetze über Natur-, Wild- und Denkmalschutz zu beachten:
  • geschützte Pflanzen und Zweige nicht zu pflücken oder abzureißen;
  • Papier- und Speisereste nicht am Rastplatz liegen zu lassen, sondern mitzunehmen und zu Hause zu entsorgen,
  • die Bestimmungen über das Rauchen im Wald zu beachten,
  • sich wetterfest und zweckmäßig zu kleiden.

Alle Mitglieder des Eifelvereins, damit auch die Wanderführer des Eifelvereins, sind bei allen satzungsgemäßen Veranstaltungen, so auch auf allen Wanderungen, haftpflicht- und unfallversichert.

Alle Nicht-Mitglieder (Gäste) nehmen an den Veranstaltungen des Eifelvereins (z. B. Wanderungen) auf eigene Gefahr teil!